DIE
AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN.

 
DIE
AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN.

DIE
AUFNAHMEVORAUSSETZUNGEN.

Menschen mit psychischer Behinderung haben einen Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Die Tagesstätte erbringt Leistungen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft, die nach festgelegten Programmen seelisch beeinträchtigten Menschen durch tagesstrukturierende Hilfen die Eingliederung in die Gemeinschaft ermöglichen und erleichtern.

Kriterien für die Aufnahme sind Freiwilligkeit, ausreichende Motivation, Verlässlichkeit, Bereitschaft für Dienste an der Gemeinschaft der Tagesstätte und Vereinbarungen zur Vermeidung von Alkohol-, Drogen- und Medikamentenmissbrauch.

Von der Aufnahme ausgeschlossen sind Personen mit ausschließlich geistiger Behinderung und ausschließlicher Suchterkrankung.

DEN WEG GEMEINSAM BESTREITEN

Unternehmen für Zusammenarbeit mit
psychisch beeinträchtigten Menschen

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psychisch   beeinträchtigten   Menschen